Kundeneinlagen sind bei der MLP Banking AG durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert.
Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Diese Sicherungseinrichtung deckt Einlagen bis zu einer Höhe von max. 100.000 EUR pro Person pro Kreditinstitut, unabhängig von der Anzahl der Konten (auch Gemeinschaftskonten). Weitere Informationen finden Sie unter
www.bdb.de
Darüber hinaus wirkt die MLP Banking AG am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit.
Geschützt werden z.B. Sicht-, Termin und Spareinlagen (also Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld, Festgeldkonten und Liquiditäts-, Abwicklungskonten).
Die Sicherungsgrenze der Banken liegt seit dem 1. Januar 2020 in jedem Fall bei maximal 15 Prozent des Eigenkapitals einer Bank (ab 1. Januar 2025 maximal 8,75 Prozent) und
maximal 5 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen
- Ab 1. Januar 2025: 3 Millionen Euro
- Ab 1. Januar 2030: 1 Million Euro sowie
maximal 50 Millionen für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderen in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannten Gläubigern
- Ab 1. Januar 2025 30 Millionen Euro
- Ab 1. Januar 2030 10 Millionen Euro
Weitere Informationen sowie die aktuelle Sicherungsgrenze finden Sie unter
www.bankenverband.de/einlagensicherung
Für Wertpapierdepots ist dieser Schutz nicht notwendig, denn die dort befindlichen Wertpapiere bleiben im Eigentum des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie können jederzeit die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen. Das gilt auch, falls Ihre Depotbank insolvent sein sollte.