Während Anleger, die direkt in Aktienfonds sparen, Dividenden oder realisierte Kursgewinne beim Fondswechsel – Verkauf von Anteilen des bisherigen Fonds und Kauf des neuen – versteuern müssen, bleiben die Erträge bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung in der Ansparphase steuerfrei. Der Zinseszinseffekt kommt dadurch voll zum Tragen. „Dieser Vorteil ist vielfach noch zu wenig bekannt“, sagt Miriam Michelsen.
Bei der Auszahlung erhalten die Versicherten zudem einen steuerlichen Bonus, wenn ihr Versicherungsvertrag mindestens zwölf Jahre lief und sie sich das Guthaben erst nach dem 62. Lebensjahr auszahlen lassen. In diesem Fall müssen sie nur die Hälfte der Erträge mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Dieser ist im Rentenalter meist deutlich niedriger als im Erwerbsleben. Wer statt einer Kapitalauszahlung eine lebenslange Rentenzahlung wählt, muss nur den vom Renteneintrittsalter abhängigen Ertragsanteil der monatlichen Zahlung mit seinem persönlichen Steuersatz ansetzen. Beginnen die Auszahlungen etwa mit 67, liegt der Anteil gerade einmal bei 17 Prozent.