Ausschlaggebend für die Höhe der Förderung ist die Anzahl der Kinder unter 18 Jahren, die bei Antragstellung im Haushalt leben und für die zum Zeitpunkt der Antragstellung die Kindergeldberechtigung vorliegt. Pro förderberechtigtem Kind zahlt der Staat 1.200 Euro jährlich, und das über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Eine Familie mit drei Kindern kann also in Summe 36.000 Euro Eigenheim-Sponsoring vom Staat erhalten. Eine kleine Einschränkung: Für Kinder, die nach dem Antrag geboren werden, gibt es keinen Zuschuss.
Zu beachten ist noch folgendes: Die Zuschussraten werden jährlich ausbezahlt. Familien müssen bei der Finanzierung also bedenken, dass ihnen nicht direkt der komplette Förderbetrag zur Verfügung steht, der zum Beispiel das Eigenkapital beim Kauf erhöhen könnte. Die Gelder helfen eher bei der Tilgung des laufenden Kredits oder bei Anschaffungen oder Baumaßnahmen, die später fällig werden.