Soforthilfe betrifft Dezember 2022
Durch die hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten werden viele Verbraucher derzeit finanziell herausgefordert. Die Gaspreisbremse rückt zwar eine Entlastung in greifbare Nähe, doch kommt sie erst im Jahr 2023. Daher hat die Bundesregierung im November beschlossen, im Dezember 2022 eine Soforthilfe zu leisten. Sie übernimmt den Abschlag für den Monat Dezember dieses Jahres bezüglich der Kosten für Gas und Wärme.
Das heißt für Sie: Ihre vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung für den Gas- und Wärmelieferanten wird für einen Monat ausgesetzt. Sollten Sie schon gezahlt haben, erhalten Sie eine Erstattung mit der nächsten Rechnung. Aber: diese Pause der Vorauszahlung heißt nicht, dass Sie nun gratis einen höheren Verbrauch für sich nutzen können. Stattdessen wird der Erstattungsbetrag als Zwölftel des Jahresverbrauchs im Folgejahr ermittelt und verrechnet.
Erstattung für Gas und Fernwärme im Eigentum gelingt einfach
Den Abschlag für Gas erhalten Sie im Eigentum denkbar leicht, denn bei Gaskunden mit Einzugsermächtigung ist der Lieferant in der Pflicht. Der Dezemberbeitrag wird in diesem Fall nicht abgebucht oder, falls das bereits passiert ist, wieder zurückerstattet. Überweisen Sie manuell, pausieren Sie im Dezember oder warten ebenfalls auf die Rückerstattung. Diese kommt mit dem nächsten Abrechnungsintervall.
Wenn Sie Fernwärme beziehen, bekommen Sie bis zum Ende des Jahres einen Pauschalbetrag in Höhe des Abschlags aus dem Monat September plus 20 Prozent extra. Damit sollen mögliche Preissteigerungen zwischen September und Dezember aufgegriffen werden.
Optionen für Erstattungen im Mietverhältnis
Wohnen Sie zur Miete, betrifft die Erstattung zunächst die Vermieterin oder den Vermieter als Partner des Gasvertrags. Der Prozess bis zu Ihrer persönlichen, finanziellen Entlastung kann sich daher noch bis ins Jahr 2023 ziehen. Die Entlastung erfolgt nämlich dann, wenn die tatsächliche Betriebskostenabrechnung vorliegt.
Ausnahmen gibt es, wenn die Vorauszahlungsbeiträge innerhalb der letzten neun Monate erhöht wurden. Dann dürfen Sie als Mieterin oder Mieter den erhöhten Betrag im Dezember aussparen oder über die Nebenkostenabrechnung 2022 zurückfordern. Ähnliches gilt für Neuverträge innerhalb der letzten neun Monate vor der Gesetzesänderung. Ein Viertel der Betriebskosten für Dezember darf dann von vornherein von Ihnen einbehalten werden.
Was müssen die Unternehmen und Lieferanten tun?
Die Wärmeversorgungsunternehmen und Gaslieferanten müssen für die Entschädigung ihrer Kundschaft sorgen, also beispielsweise die Einzugsermächtigung pausieren oder eine Rückzahlung leisten. Sie selbst erhalten die Erstattung wiederum über die KfW. Dafür muss online ein entsprechender Antrag gestellt und gegebenenfalls die Identität des Antragsstellers vorab geprüft werden. Zweiteres wird über die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft absolviert. Letztlich kommt der Bund für die Kosten im Dezember auf.
Fazit: Soforthilfe entlastet einmalig in Höhe der Abschlagszahlung
Die Pause der monatlichen Abschlagszahlung beziehungsweise die Rückerstattung des Beitrags soll Menschen im Dezember entlasten und die Ausgaben für Energie und Wärme bremsen. Anschließend folgt im kommenden Jahr noch die Gaspreisbremse. Wie die langfristige Prognose und weitere Maßnahmen rund um die Energiekosten aussehen werden? Das wird die Zukunft zeigen.