Nun zieht es Sportbegeisterte verstärkt in die Berge. Die Saison läuft vielerorts noch bis Ende April. Ob Ski oder Snowboard: Der Spaß lässt sich noch beruhigter genießen, wenn man den passenden Schutz im Gepäck hat. Welche Risikoabsicherung sich für die Berge eignet, da sind sich viele Wintersportler häufig unsicher. Unser Kurzüberblick zeigt daher, was zu beachten ist, besonders wenn es zum Urlaub ins Ausland geht:
Auslandskrankenversicherung:
Für gesetzlich Versicherte außerhalb der EU ein Muss. Privatversicherte sollten sich informieren, welche Länder ihr Tarif einschließt.
Unfallversicherung:
Tipp: Auch Unfälle durch „Eigenbewegung“, also ohne äußere Einwirkung, in den Vertrag aufnehmen lassen.
Private Haftpflichtversicherung:
Unverzichtbar, da eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Tipp: Auf eine ausreichend hohe Deckungssumme achten, mindestens fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Vor allem fürs entferntere Ausland: Krankenversicherung überprüfen
Wer seinen Winterurlaub außerhalb Europas verbringt, sollte eine Auslandskrankenversicherung haben. Sie übernimmt die Kosten bei Krankheit im Ausland sowie für den gegebenenfalls medizinisch notwendigen Rücktransport in die Heimat. Innerhalb der EU oder in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zwar die Versorgungskosten, allerdings kommt diese nur für die Leistungen auf, die im jeweiligen Land üblich sind. Und diese können je nach Aufenthaltsort von dem hierzulande gewährten und gewohnten Standard abweichen. Doch nicht nur für gesetzlich Versicherte ist eine Auslandskrankenversicherung ratsam. Je nach Tarif genießen privat Krankenversicherte im Ausland zwar einen umfangreicheren Schutz, aber auch sie profitieren von einer Auslandskrankenversicherung. „Privat Versicherte schonen so bei einer Behandlung im Ausland den Selbstbehalt und ihre Beitragsrückerstattung“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP.
Unfallversicherung: „Eigenbewegung“ einschließen
Ein Sturz ist schnell passiert, vor allem auf viel befahrenen Pisten. Für die unmittelbaren Folgen von Verletzungen kommt zwar die Krankenversicherung auf, aber die Kosten der Bergung und eventuelle Langzeitschäden sind hier nicht mit eingeschlossen. Eine private Unfallversicherung greift, wenn die Verletzungen dauerhaft sind, beispielsweise eine Kniegelenkversteifung. „Viele Sportler denken, sie seien durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Ein Missverständnis, denn diese deckt Unfälle, die im Urlaub oder der Freizeit passieren, nicht ab“, erklärt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP. Wer über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachdenkt, sollte unbedingt auch die Kostenübernahme bei Verletzungen durch sogenannte „Eigenbewegung“ in den Vertrag aufnehmen lassen. Ansonsten ist beispielsweise ein beim Skifahren erlittener Kreuzbandriss nicht abgedeckt.
Haftpflichtversicherung zahlt bei Fahrlässigkeit
Nicht nur für Wintersportler unverzichtbar: die private Haftpflichtversicherung. Bei einem unbeabsichtigt zugefügten Schaden, etwa durch Zusammenstoß auf der Piste, springt die Haftpflichtversicherung des Verursachers ein und übernimmt die Kosten des Geschädigten. „Für Ski- und Snowboardfahrer wird diese Absicherung vor allem bei größeren Schäden relevant. Ist nach dem Zusammenstoß der Geschädigte so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, können die Kosten für dessen Verdienstausfall oder Reha-Maßnahmen schnell die eigenen finanziellen Grenzen erreichen“, sagt Michael Schwarz. „Die Privathaftpflicht kommt hierfür auf.“
Diebstahlabsicherung für teure Ski-Ausrüstung
Bei dieser Versicherung sollten Verbraucher genau hinsehen. Denn: Händler bieten häufig direkt beim Kauf der Skiausrüstung dazu auch Diebstahlversicherungen an. Eine Absicherung kann außerdem nachträglich erfolgen, zum Beispiel über eine sogenannte Gegenstandsversicherung. Abgesichert ist hier auch der einfache Diebstahl, beispielsweise während der Mittagspause auf der Skihütte. „Dieser Schutz ist jedoch meist zeitlich begrenzt und gilt somit nicht für die Abend- und Nachtzeiten. Dann muss die Ausrüstung ortsgebunden eingeschlossen werden“, erklärt Michael Schwarz. Auch zu beachten: Es handelt sich hierbei um eine so genannte Zeitwertversicherung. Somit sinkt die Höchstentschädigung im Schadenfall mit zunehmenden Alter der Ausrüstung.