Ich packe meinen Koffer und nehme mit... Sonnencreme, Reiseführer, Kleidung. Klar! Aber was ist mit dem Versicherungsschutz? Wenn es ins Ausland geht, ist eine Auslandskrankenversicherung im Grunde ein Muss. Denn: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sichert jenseits Deutschlands nur begrenzt ab. Sie übernimmt die Krankheitskosten lediglich in EU-Ländern oder in Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben. Und dies gilt auch nur bis zu der Höhe, die im jeweiligen Land üblich ist. Folge: Ohne Zusatzschutz muss ein gesetzlich Versicherter die Mehrkosten selbst tragen. Das kann teuer werden. Zur Veranschaulichung: Wer in den USA zur Behandlung in eine Klinik muss, ist häufig mit Kosten von 2.000 Euro aufwärts konfrontiert – pro Tag.
Auch für privat Krankenversicherte ist dieser Zusatzschutz eine Option, obwohl sie je nach Tarif im Ausland umfangreicheren Schutz genießen. Denn: Die Auslandskrankenversicherung schont bei einer Behandlung im Ausland nicht nur den Selbstbehalt, sondern auch die Beitragsrückerstattung; diese wird generell gewährt, wenn der Versicherte eine gewisse Zeit keine Rechnungen eingereicht hat. Wichtig ist, dass die Versicherung so lange für die Behandlung aufkommt, bis der Patient wieder transportfähig ist und nach Hause reisen kann – egal wie lange das dauert. Hinweis: Policen, bei denen die Leistungsdauer zum Beispiel auf 30 Tage nach Ablauf der maximalen Reisedauer beschränkt ist, sind weniger geeignet.
Gepäck & Co.: Welche Versicherungen sich für Reisende ebenfalls eignen – und worauf sie eher verzichten können:
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