Was: Dauerhafter Zusammenschluss zur gemeinsamen Behandlung von Patienten; mehrere Standorte möglich.
Wer: Selbstständige Ärzte und Fachärzte gleicher, aber auch unterschiedlicher Fachrichtungen, sofern die Gebiete sich sinnvoll ergänzen.
Besonderheiten: Die üBAG tritt bei der Abrechnung mit den Krankenversicherungen und gegenüber Patienten als wirtschaftliche Einheit auf mit gemeinsamen Honorarbescheiden und gemeinsamer Patientenkartei; sie teilt Räume, Personal und Praxisschild.
Vorteile: Bessere Auslastung von Geräten, Räumen und Personal. Anschaffungskosten teurer Geräte werden geteilt. Ermöglicht größeres Leistungsspektrum, längere Sprechzeiten, einfachere Urlaubs-/Krankheitsvertretung, stärkere Marktposition. Anstellung von Ärzten erlaubt.
Nachteile: Längere Entscheidungswege und größerer Abstimmungsbedarf, setzt gegenseitiges Vertrauen und Kompromissbereitschaft voraus.