Insbesondere für Selbstständige und Freiberufler eignet sich die staatlich geförderte Basis-Rente als gute Grundlage. Ihr großer Vorteil: Der Vorsorgesparer kann seine Beiträge – zusammen mit etwaigen Beiträgen zu Versorgungswerken – als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Jährlich sind generell bis zu 23.712 Euro (bzw. 47.424 Euro bei Verheirateten) ansetzbar. Tatsächlich schlagen aufgrund gesetzlicher Vorgaben in diesem Jahr aber erst 86 Prozent davon zu Buche. Das bedeutet: Zahlt der Freiberufler Beiträge in Höhe der maximal möglichen Förderung ein, kann er rund 20.392 Euro geltend machen (40.784 Euro für Verheiratete). Der Maximalbetrag ist erst im Jahr 2025 komplett steuerlich abziehbar. Bis dahin steigt die Grenze jährlich an.
Hinweis: Anders als bei einer privaten Rentenversicherung gibt es bei der Basis-Rente kein Kapitalwahlrecht, etwa als größere Einmalzahlung zu Rentenbeginn. Die Basis-Rente zahlt immer eine monatliche Rente aus, was dann lebenslang läuft. „Das ist generell die große Stärke von Rentenversicherungen – sie leisten unabhängig vom eingezahlten Kapital und sichern das sogenannte Langlebigkeitsrisiko optimal ab“, sagt Miriam Michelsen. Interessant in diesem Zusammenhang: Umfragen belegen regelmäßig, dass viele Sparer ihre eigene Lebenserwartung im Vergleich zur Statistik oft zu gering einschätzen.
Ein weiterer Vorteil: Die Basis-Rente lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verbinden. So können Versicherte ihre Arbeitskraft gezielt absichern und zugleich ein privates Polster für das Alter aufbauen. Der Fiskus akzeptiert in diesen Fällen sowohl den Renten- als auch den BU-Beitrag.