Einheitliche Verfahren für Europa
Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.
Die neuen SEPA-Produkte sollen vorrangig innerhalb der Europäischen Union (EU), den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gelten.
Die 31 Länder im Überblick
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern und die Schweiz (ab 2008 für Überweisungen, weitere Umsetzungen erfolgen Schrittweise).
Nationale Verfahren existieren zunächst weiter
Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen kann deshalb seit 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren gewählt werden.