Nie mehr Miete zahlen, weiter für das Alter vorsorgen, individuelle Wohnwünsche ausleben – und dazu kommt das noch günstige Zinsniveau. Die Deutschen sind nach wie begeisterte Bauherren: Nach jüngsten Erhebungen des Statistischen Bundesamts haben die Bundesbürger 2016 rund 375.400 Baugenehmigungen beantragt – knapp 22 Prozent mehr als im Jahr zuvor.
Dennoch besteht gehöriger Respekt vor dem Projekt Hausbau. Die meisten Menschen (87 Prozent) sorgen sich nach einer aktuellen Umfrage des Bauherren Schutzbundes e.V. um mögliche Baumängel. Viele fürchten aber auch explodierende Baukosten oder ungeplante Verzögerungen. Genau diesen Sorgen wirkt das neue Bauvertragsrecht seit Anfang des Jahres entgegen. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern verbessern die neuen Regeln die rechtliche Situation der privaten Bauherren:
Drei wesentliche Vorteile
Das neue Gesetz soll den Hausbau planbarer und verlässlicher machen. Das sollen vor allem diese drei neuen Regelungen sicherstellen:
- Mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge müssen von nun an verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertiggestellt wird.
- Bauunternehmen sollen vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung anfertigen, die einen genauen Überblick über die angebotenen Leistungen und Materialien ermöglicht. Verbraucher können darüber die Angebote verschiedener Unternehmen besser vergleichen.
- Private Bauherren erhalten die Möglichkeit, einen geschlossenen Verbraucherbauvertrag noch einmal zu überdenken (das Gesetz sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor), es sei denn, der Vertrag wurde notariell beurkundet.
Wichtige Versicherungen
Die Reform betrifft in erster Linie die vertragliche Seite beim Bauen. Wenn es um Sicherheit rund um den Bau geht, sollten auch Versicherungen in den Blick kommen. Das sind die vier wichtigsten Varianten für Bauherren und Hauseigentümer:
Bauherrenhaftpflicht Der Bauherr haftet grundsätzlich für alle Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bau entstehen. Vor solchen Gefahren schützt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Die Kosten richten sich nach der Bausumme. Wichtig ist, die Deckungssumme ausreichend hoch festzusetzen.
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Bauleistungsversicherung Sie springt ein, wenn der Bau aufgrund von Unwetter oder Vandalismus beschädigt wird. Der Versicherungsschutz umfasst alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile für den Roh-, Aus- und Umbau. Auch Schäden durch den Diebstahl von bereits fest eingebautem Material, wie Heizkörper, lassen sich abdecken. Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Bausumme ab.
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Wohngebäudeversicherung Sie ist relevant, wenn das Haus fertiggestellt ist oder aber der Verbraucher ein fertiges Haus kauft. Sie greift bei Schäden, die Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Elementarereignisse wie Überschwemmungen am Gebäude verursachen.
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Hausratversicherung Diese Versicherung schützt das Inventar des Hauses, zum Beispiel vor Einbruchdiebstahl. Als Faustregel für die Deckungssumme gilt: 650 bis 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche.
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