Ein Blick auf die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für private Bauherren mittlerweile beinahe selbstverständlich. Schließlich lässt sich die Finanzierung eines Neubaus oder die Sanierung einer Bestandsimmobilie über die zinsgünstigen Darlehen und Zuschüsse des Instituts oft optimieren. Dass das vor allem bei energieeffizienten Maßnahmen (wie Dämmung und neue Fenster oder Dächer) möglich ist, wissen viele. Weniger bekannt ist dagegen, dass die KfW auch unter die Arme greift, um das Haus besser vor Einbruch zu schützen. Was Bauherrn hierzu beachten sollten:
Von der Alarmanlage bis zum Schließzylinder
Aktuell gewährt die KfW Zuschüsse bis zu 1.500 Euro direkt – oder alternativ Kredite bis zu 50.000 pro Wohneinheit ab einem effektiven Jahreszins von 0,75 Prozent. Folgende empfehlenswerte Maßnahmen sind förderfähig, wenn Eigentümer Fachbetriebe mit der Ausführung beauftragen:
- der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren sowie einbruchsicherer Türschlösser
- der Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren inklusive Fenstergitter und Rollläden
- die Installation von Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Bewegungsmeldern und Außenbeleuchtung
- die Installation von Gegensprechanlagen, Türspionen oder Videokameras im Eingangsbereich
Förderung optimal nutzen
Die Fördermittel gibt es unabhängig davon, ob der Eigenheimbesitzer den Einbruchschutz nachrüstet oder die Maßnahmen von vornherein während des Baus einplant. Letzteres ist jedoch oft sinnvoller: Spätere Umbaumaßnahmen sind meist aufwändiger und damit teurer.
So oder so müssen die Bauherren die KfW-Mittel jedoch stets vor Beginn der Maßnahme beantragen. Wer unsicher ist, kann zum Beispiel seinen MLP Berater mit einbinden. MLP unterstützt ohnehin auch insgesamt dabei, einen optimalen Förder-Mix für die Finanzierung des Eigenheims auf die Beine zu stellen (siehe unten).
Wichtig zu wissen
Vor allem bei Neubauten setzen Hausratversicherungen inzwischen bestimmte Mindestsicherungen bei Fenstern und Türen voraus. Die sollten Bauherren direkt berücksichtigen, um ihren Versicherungsschutz im Ernstfall nicht zu gefährden. Dazu zählen bündige Schließzylinder mit Sicherheitsbeschlägen an Haus- oder Kellertüren, die nicht von außen aufgeschraubt werden können sowie sogenannte Pilzkopfverriegelungen für Terrassen- und Balkontüren.