Schäden am Fahrzeug
Totalschäden durch Überschwemmung und Beschädigungen durch treibende Gegenstände am geparkten Auto ersetzt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Im Schadenfall behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse. Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie den Schaden am besten durch Fotos. Bergungs- und Abschleppkosten müssen Sie selbst zahlen, sofern Sie keinen zusätzlichen Schutzbrief abgeschlossen haben
Wichtig: Sofern Sie die Möglichkeit dazu haben, bringen Sie Ihr Fahrzeug dennoch rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet. Die Kaskoversicherung kann sonst die Regulierung reduzieren. Daher sollten Tarife abgeschlossen werden, die keine Reduzierung der Leistung im Falle grober Fahrlässigkeit vorsehen.
Urlaubsabbruch wegen Hochwassers
Sind Sie sich zum Zeitpunkt des Schadenfalls in Urlaubsvorbereitungen bzw. gerade im Urlaub, ersetzen die Reiserücktritt- bzw. –abbruchversicherungen die Stornokosten bzw. Kosten der Rückreise aus dem Urlaub.