Ja. Verursacht der Hobby-Pilot einen Schaden, muss er dafür einstehen. Seit 2005 ist eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte sogar Pflicht. Solange es sich dabei um ein Spielzeug handelt, reicht der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung in der Regel aus. Allerdings schließen einige Anbieter Drohnen explizit aus ihrem Schutzumfang aus. Andere versichern ausschließlich Drohnen bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm, die nur zur Freizeitgestaltung genutzt werden. Zu klären ist unbedingt vor dem ersten Flug, ob die Drohne vom eigenen Haftpflichtschutz gedeckt ist. Wenn nicht, ist eine Zusatzversicherung notwendig. Die gibt es für rund 90 Euro im Jahr. Der Beitrag hängt unter anderem vom Gewicht des Fluggeräts ab. Hinweis: Wer die Drohne kommerziell etwa für Luftbilder nutzt, braucht in jedem Fall eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung.