Kundeneinlagen sind bei der MLP Banking AG durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert. Die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung erfolgt durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).
Diese Sicherungseinrichtung deckt Einlagen bis zu einer Höhe von max. 100.000 € pro Person pro Kreditinstitut ab, unabhängig von der Anzahl der Konten (auch Gemeinschaftskonten). Weitere Informationen finden Sie unter www.bankenverband.de.
Darüber hinaus wirkt die MLP Banking AG am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit.
Abgesichert werden z. B. Sicht-, Termin- und Spareinlagen (also Guthaben auf Giro-, Spar-, Tagesgeld-, Festgeldkonten und Liquiditäts- sowie Abwicklungskonten).
Die Sicherungsgrenze der Banken liegt seit dem 1. Januar 2025 in jedem Fall bei:
- maximal 8,75 % des Eigenkapitals einer Bank und
- maximal 3 Millionen € für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen (ab 1. Januar 2030: 1 Million €) sowie
- maximal 30 Millionen € für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderen in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannten Gläubigern (ab 1. Januar 2030 10 Millionen €)
Weitere Informationen sowie die aktuelle Sicherungsgrenze finden Sie unter www.bankenverband.de/einlagensicherung.
Für Wertpapierdepots ist dieser Schutz nicht notwendig, denn die dort befindlichen Wertpapiere bleiben im Eigentum der Kundin bzw. des Kunden und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sie können jederzeit die Herausgabe Ihrer Wertpapiere verlangen. Das gilt auch, falls Ihre Depotbank insolvent sein sollte.