Steuerliche Betrachtung Ihrer Modernisierung
Je nachdem, ob Sie Ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Steuerersparnis im Rahmen Ihrer Modernisierung. Modernisierungskosten können zum Teil abgesetzt werden. Dabei kann es auch eine Rolle spielen, welche Fördermittel für die Modernisierung beantragt wurden.
Bei vermieteten Objekten können Modernisierungskosten oft als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei selbstgenutzten Immobilien können bestimmte energetische Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sein.
Für eine individuelle Einschätzung zu den steuerlichen Aspekten Ihrer Modernisierung empfiehlt sich die Rücksprache mit einer Steuerkanzlei.